Seit dem 24.11.2021 gelten neue Regelungen für den Sport. Hierzu weist das Sportamt der Stadt Amberg u.a. auf folgendes hin:
„In Bayern ist unter Auflagen die Sportausübung erlaubt. Voraussetzung für die Sportausübung ist die verbindliche Einhaltung der staatlichen Vorgaben (derzeit 15. BaylfSMV vom 23.11.2021 sowie Rahmenkonzept Sport Stand vom 20.10.2021) sowie der Nutzungsbedingungen der Stadt Amberg. Die Einhaltung der Vorgaben ist elementar für die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler. Bitte achten Sie auf sich und andere!
Grundsätzlich gilt für jeglichen Sportbetrieb die 2G-plus- Regelung:
Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-Test, PoC-PCR-Test max. 48 Stunden alt; PoC-Antigentest max. 24 Stunden alt; unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien [Selbsttest] max. 24 Stunden alt)
Hinweis: Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und Kinder stehen getesteten Personen gleich! Grundsätzlich gilt für jeglichen Sportbetrieb das Tragen von FFP2-Masken (außer bei Sportarten, bei denen ein fester Sitz-, Liege-, oder Stehplatz besteht, bei dem zuverlässig ein Mindestabstand von
1,5 m zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, gewahrt wird).
Regionaler Hotspot-Lockdown:
Sobald in Amberg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000
Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1.000 überschreitet, so ist
der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen
Sportstätten untersagt. Lediglich der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der
Bundes- und Landeskader (ohne Zuschauer) ist dann noch zulässig.“
Diese Regelungen gelten natürlich auch für unsere Sportangebote wie die Skigymnastik.